Begründung zum Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen
(Pflanzenschutzgesetz)

Vorbemerkung

Mit dieser Veröffentlichung werden die amtlichen, begründeten Texte zum Pflanzenschutzgesetz vom 15. September 1986 (BGBl. I S. 905), zum Gesetz zur Änderung pflanzenschutzrechtlicher und saatgutrechtlicher Vorschriften vom 25. November 1993 (BGBl. I S. 1917) und zum Ersten Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes vom 14. Mai 1998 (BGBl. I S. 950) abgedruckt.

Die Begründungen zum Allgemeinen Teil sind nacheinander zunächst für das Änderungsgesetz 1998, danach für das Gesetz von 1993 und nachfolgend für das Pflanzenschutzgesetz 1986 dargestellt.

Bei dem Besonderen Teil wurden die Begründungen jeweils integriert, um die Zuordnung zu den jeweiligen Paragraphen einzuhalten und die Benutzung dadurch zu erleichtern.

Für die Benutzung ist folgendes zu beachten:

Die Begründung der Bundesregierung zu einem Gesetzesvorhaben bezieht sich nur auf die Regierungsvorlage. Sie wird also bei Änderungen im Lauf des Gesetzgebungsvorhabens - seien sie materieller Art oder etwa Verschiebungen in der Paragraphenzählung - nicht fortgeschrieben. Änderungsvorschläge des Bundesrates werden von diesem begründet; die Bundesregierung nimmt hierzu in einer Gegenäußerung Stellung. Die Änderungen in den Ausschussberatungen des Bundestages werden vor den abschließenden Beratungen im Plenum vom federführenden Ausschuss - hier dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - in einer Beschlussempfehlung zusammengefasst und in einem Bericht erläutert.

Soweit es für das Verständnis der Begründung erforderlich ist - z. B. dort, wo die Begründung lediglich auf Vorschriften des bisherigen Gesetzes verweist oder auf zwischenzeitliche Entwicklungen hinzuweisen ist -, werden knappe erläuternde Hinweise, drucktechnisch hervorgehoben, gegeben.

In Verweisungen auf Vorschriften des Gesetzentwurfs ist stets die Paragraphenangabe des Pflanzenschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1998 (BGBl. I S. 971, 1527) angegeben. Soweit diese Angaben von denen der amtlichen Texte abweichen, wird auch dies drucktechnisch hervorgehoben. Werden einzelne Textteile, die für das Verständnis ohne Bedeutung sind, weggelassen, so ist dies durch drei Punkte gekennzeichnet.

Der folgende Text ist aus den Begründungen zum Pflanzenschutzgesetz aus 1986 (farblich gelb hinterlegt) und den folgenden Drucksachen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung pflanzenschutzrechtlicher und saatgutrechtlicher Vorschriften aus 1993 und zum Ersten Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes aus 1998 zusammengestellt. Zur besseren Unterscheidung wurden auch diese farblich hinterlegt:
Drucksache 12/4990 Gesetzentwurf der Bundesregierung nebst Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung pflanzenschutzrechtlicher und saatgutrechtlicher Vorschriften.
Drucksache 13/8443 Gesetzentwurf der Bundesregierung nebst Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes.

Drucksache 13/9074 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes (Fett- und Kursivdruck).

Drucksache 923/97 (Beschluss) Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat – Erstes Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes (Fett- und Kursivdruck).

Vorausgegangene Änderungen des Gesetzes oder Abweichungen von den Texten der genannten Drucksachen durch Fortschreibung, insbesondere Angaben von Paragraphen, deren Zählung sich im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens geändert hat, sind durch erläuternde Hinweise und durch Einklammerung kenntlich gemacht.


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