| Einleitung Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des
Pflanzenschutzgesetzes vom 14. Mai 1998 (BGBl. I S. 950), das in seinen wesentlichen
Teilen seit dem 1. Juli 1998 gilt, ist in der Bundesrepublik Deutschland eine mehrjährige
Diskussion über die zentrale Rechtsgrundlage im Pflanzenschutz zunächst beendet worden.
Die ersten Bestimmungen des Pflanzenschutzrechts
in Deutschland stammen aus dem letzten Jahrhundert. Die erste grundsätzliche Ordnung
erfolgte 1937. Nach dem zweiten Weltkrieg erging 1949 zunächst das
Kulturpflanzenschutzgesetz", 1968 das Pflanzenschutzgesetz" und 1986
das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG)".
Während sich die ersten Gesetze primär mit der
Bekämpfung bestimmter Schadorganismen befassten, wurde 1968 erstmals das Inverkehrbringen
von Pflanzenschutzmitteln, d. h. insbesondere die Zulassung dieser Mittel, ein Schwerpunkt
des Gesetzes. 1975 erfolgte die Einbeziehung der Wachstumsregler. Im Gesetz von 1986 fand
der Schutz des Naturhaushaltes besondere Berücksichtigung. Schwerpunkt der Änderung des
Gesetzes 1998 ist die Anpassung an EG-Recht bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln.
Die parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs
der Bundesregierung war, obwohl der Vermittlungsausschuss einberufen wurde, mit ca. neun
Monaten im Vergleich zur Beratung des Pflanzenschutzgesetzes 1986 kurz. Der Deutsche
Bundestag hat dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses am 26. März 1998 zugestimmt; der
Bundesrat hat am 27. März 1998 der vom Deutschen Bundestag beschlossenen geänderten
Fassung des Gesetzes ebenfalls zugestimmt. Das Gesetz wurde am 14. Mai 1998 im
Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 950). Zeitgleich wurde eine Neufassung des
Pflanzenschutzgesetzes bekanntgemacht (BGBl. I S. 971), da das Gesetz aus 1986
zwischenzeitlich siebenmal geändert worden ist. Das Pflanzenschutzgesetz aus 1986 ist in
seiner Grundstruktur erhalten geblieben, da es sich bewährt hat. |