Einleitung

Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes vom 14. Mai 1998 (BGBl. I S. 950), das in seinen wesentlichen Teilen seit dem 1. Juli 1998 gilt, ist in der Bundesrepublik Deutschland eine mehrjährige Diskussion über die zentrale Rechtsgrundlage im Pflanzenschutz zunächst beendet worden.

Die ersten Bestimmungen des Pflanzenschutzrechts in Deutschland stammen aus dem letzten Jahrhundert. Die erste grundsätzliche Ordnung erfolgte 1937. Nach dem zweiten Weltkrieg erging 1949 zunächst das „Kulturpflanzenschutzgesetz", 1968 das „Pflanzenschutzgesetz" und 1986 das „Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG)".

Während sich die ersten Gesetze primär mit der Bekämpfung bestimmter Schadorganismen befassten, wurde 1968 erstmals das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, d. h. insbesondere die Zulassung dieser Mittel, ein Schwerpunkt des Gesetzes. 1975 erfolgte die Einbeziehung der Wachstumsregler. Im Gesetz von 1986 fand der Schutz des Naturhaushaltes besondere Berücksichtigung. Schwerpunkt der Änderung des Gesetzes 1998 ist die Anpassung an EG-Recht bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln.

Die parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung war, obwohl der Vermittlungsausschuss einberufen wurde, mit ca. neun Monaten im Vergleich zur Beratung des Pflanzenschutzgesetzes 1986 kurz. Der Deutsche Bundestag hat dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses am 26. März 1998 zugestimmt; der Bundesrat hat am 27. März 1998 der vom Deutschen Bundestag beschlossenen geänderten Fassung des Gesetzes ebenfalls zugestimmt. Das Gesetz wurde am 14. Mai 1998 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 950). Zeitgleich wurde eine Neufassung des Pflanzenschutzgesetzes bekanntgemacht (BGBl. I S. 971), da das Gesetz aus 1986 zwischenzeitlich siebenmal geändert worden ist. Das Pflanzenschutzgesetz aus 1986 ist in seiner Grundstruktur erhalten geblieben, da es sich bewährt hat.


zurück weiter