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Abschrift der
Geschäftsordnung des Kleingartenvereins Rennichwiesen-Durlach e.V.
in der noch gültigen Fassung vom 06.03.1970:
| 1. |
Zu der Geschäftsführung des
Vereins wird es als erforderlich angesehen, in jedem Quartal eine
Sitzung des Vorstandes einzuberufen oder wenn der geschäftsführende
Vorstand dies für erforderlich hält.
In diesen Vorstandssitzungen hat der geschäftsführende Vorstand über
alle Vorgänge im Verein zu berichten und gegebenenfalls Beschlüsse zu
fassen. Über jede Sitzung ist ein Protokoll zu führen.
Der 1. Vorsitzende soll mindestens 2 Tage vorher schriftlich oder
mündlich dazu einladen. Die Tagesordnung wird vom geschäftsführenden
Vorstand festgelegt. |
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| 2. |
Die Anwesenheit ist im
Protokoll festzuhalten. Abstimmungen über Beschlüsse erfolgen mit
einfacher Stimmenmehrheit. Beschlüsse können nur gefasst werden, wenn
mindestens 5 Vorstandsmitglieder anwesend sind. |
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| 3. |
Bei Gartenwechsel ist der
Vorstand verpflichtet eine geeignete Person mit der Abschätzung zu
beauftragen. Hierfür wird eine Schätzgebühr erhoben. |
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Wert
bis |
500,- DM |
= |
3,- DM |
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1000,- DM |
= |
5,- DM |
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über |
1000,- DM |
= |
8,- DM |
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Wird ein amtlicher
Schätzer verlangt, richtet sich die Schätzgebühr nach dessen
Richtsätzen.
Die Gartenablösesumme ist im Kassenbuch festzuhalten und zu belegen. |
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| 4. |
An
Aufwandsentschädigungen können nachfolgend von der
Mitgliederversammlung genehmigte Beträge am Ende eines Geschäftsjahres
an die Vorstandsmitglieder entrichtet werden: |
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1. Vorsitzender |
150,-
DM |
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Kassierer |
200,- DM |
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2. Vorsitzender |
50,- DM |
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Schriftführer |
50,- DM |
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Gerätewart |
50,- DM |
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Beisitzer |
je 20,- DM |
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Kassenprüfer |
je 20,- DM |
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An Teilnehmer bei
Sitzungen der Bezirksgruppe, des Landesbundes oder beim Arbeitsausschuss
Durlacher Vereine kann ein Spesengeld in Höhe von 5,- DM ausbezahlt
werden. |
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| 5. |
Alle Belege
einschließlich Bankverkehr sind vom 1. Vorsitzenden und Kassierer
abzuzeichnen. |
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| 6. |
Für alle Ausgaben
über 100,- DM ist vom Vorstand ein Beschluss einzuholen. |
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Genehmigt in der
Vorstandssitzung vom 06.03.1970 |
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Genehmigt in der
Mitgliederversammlung vom 26.03.1970 |
Anm. des Webmasters:
Auch die Geschäftsordnung bedarf dringend einer Überarbeitung und Anpassung
auf heutige Gegebenheiten!!!
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