
Nachdem im letzten Jahr die Thematik "Schwimmbecken" durch einen Gartenfreund an den Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V. herangetragen wurde, wurden wir vom Generalpächter auf die entsprechende Regelung in der Gartenordnung hingewiesen, wonach ledigleich das vorübergehende Aufstellen von Planschbecken gestattet ist,
x deren Seitenwände nicht höher als 60 cm sind ... und...
x deren Fläche nicht größer als 5 qm ist (entspricht bei Rundbecken einem Durchmesser von etwa 2,5m)
Gleichzeitig wurden wir aufgefordert, für den Abbau übergroßer Becken zu sorgen.
Wir bitten diese Regelung zu beachten und sämtliche größeren Badepools und Planschbecken sofort zu entfernen. Ein erneutes Aufstellen von solchen zu großen Badepools und Planschbecken wird auch im nächsten Jahr nicht gestattet.
der Vorstand




